Nach deutschem Recht muss jede Yacht, die unter deutscher Flagge fährt, gewerbsmässig genutzt wird und einen Schiffsführer an Bord hat, sowohl ein Schiffssicherheitzeugnis als auch einen Fahrterlaubnisschein besitzen (§ 14 SeeSpbootV i. V. m. § 52a SchSV).
Für diese Zeugnisse ist eine amtliche Sicherheitsabnahme der Yacht erforderlich. Ein Bootsvermietungsschein, wie er für Charterschiffe erforderlich ist, reicht nicht aus.
Gleichwertig sind nach englischem Recht die Sicherheitsbestimmungen des "code of practice" des britischen Department of Transport oder das chilenische Sicherheitszeugnis.
Wir erfüllen mit unseren Yachten die entsprechenden Sicherheitsbestimmungen. Auf Anfrage senden wir Ihnen gern Kopien der Sicherheitszeugnisse und des Fahrterlaubnisscheins einer unserer Yachten als Beispiel zu.
Besonders im Ostsee- und Nordseeraum sowie im Mittelmeer werden oft Segelreisen auf Yachten angeboten, die diesem notwendigen Sicherheitsstandard nicht entsprechen.
Stellen Sie deshalb bei Abruf von Informationsunterlagen immer die Frage:
Besitzt die angebotene Yacht das staatliche Schiffssicherheitszeugnis ?
Auch sollten alle Yachten über zumindest folgende Sicherheitsausrüstung verfügen:
Leider ist dieser für uns selbstverständliche Sicherheitsstandard nicht immer vorzufinden.
Sie sollten deshalb unbedingt darauf achten, daß ein Törn, den Sie buchen, auf einer Yacht stattfindet, die über die notwendigen Papiere und über eine gute Sicherheitsausrüstung verfügt!
Segeln Sie z.B. auf einer deutschen Yacht ohne Schiffssicherheitszeugnis bzw. Fahrterlaubnisschein, so sollten Sie sich über die rechtlichen Konsequenzen bei einem eventuellen Unfall bewusst sein.