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Meilentörn, Ostsee
29.06.2024 - 09.07.2024
Meilentörn Schweden
Nynäshamn - Greifswald

Ostsee, Urlaubstörn
29.06.2024 - 06.07.2024
Urlaubstörn Alandinseln
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Meilentörn Nordsee I
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06.07.2024 - 16.07.2024
Urlaubstörn Finnland I
AUSGEBUCHT!

Ostsee, SSS-Prüfung möglich
13.07.2024 - 19.07.2024
Ausbildungs- und Prüfungstörn
Sportseeschiffer ab/an Greifswald

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Unsere Partner

Vom DSV anerkannt
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AGBs Hering

1.

Veranstalter der in der ONLINE Anmeldung beschriebenen Segelreise, ist die Fa. Segelreisen Hering, Inh. Uwe Schubert, Steglitzer Damm 96A, 12269 Berlin.

Mit der Bestätigung dieser ONLINE-Anmeldung kommt zwischen dem Anmeldenden und dem Veranstalter ein Vertrag zustande, der unten näher beschrieben ist.

2.

Die Teilnahme an einem Segeltörn ist nur nach vorheriger Bezahlung des gesamten Törnpreises möglich. Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von mindestens € 150,-- (einhundertfünfzig Euro) zu leisten, bei zweiwöchigen Törns € 300,-- (dreihundert Euro) fällig. Vier Wochen vor Törnbeginn wird die Restsumme fällig.

3.

Tritt ein Teilnehmer von dem Törn zurück, so muss der Segelreisen Hering, Inh. Uwe Schubert, sofort Mitteilung gemacht werden. Gelingt es dem Teilnehmer eine Ersatzperson zu finden, so werden alle bis dahin geleisteten Zahlungen - abzüglich einer Verwaltungskostenpauschale von €25,-- und darüber hinaus entstandene Kosten - zurückerstattet, sobald die Ersatzperson den vollen Reisepreis bezahlt hat.Die Segelreisen Hering, Inh. Uwe Schubert, hat das Recht, eine Ersatzperson abzulehnen, wenn sie zu der Überzeugung gelangt, dass diese zur Teilnahme an dem Törn nicht geeignet ist.
Wird keine Ersatzperson gefunden, ist der Teilnehmer weiterhin zur Leistung verpflichtet. Tritt der Teilnehmer trotzdem vom Vertrag zurück, so gelten folgende Stornogebühren:
Stornierung bis 50 Tage vor Abreise: 30 % der Törngebühr
Stornierung bis 30 Tage vor Abreise: 50 % der Törngebühr
Stornierung ab 29 Tage vor Abreise: 100 % der Törngebühr

4.

Die ausgedruckten Törnrouten sind nicht verbindlich und werden nur eingehalten, soweit das Wetter (Flaute, Sturm etc.), die Umstände vor Ort (z.B. überfüllte Häfen) und die Belastbarkeit bzw. die Fähigkeiten der Crew dies erlauben. Ein Abweichung von den Törnrouten, begründet keinen Schadensersatzanspruch, da dieses auf Segelreisen manchmal unvermeidbar ist. Törnverkürzungen begründen ebenfalls keinen Ersatzanspruch, da diese Einflüsse auf Segelreisen unvermeidbar sind. Kann die geplante Törnroute nicht eingehalten werden, setzt der Schiffsführer die neue Törnroute fest, was u.U. auch zu einem abweichenden Törnziel führen kann.
Durch Flaute oder Sturm kann sich der Törn auch so verlängern, dass der Ankunftstag sich verzögert. Derartige Verzögerungen sind beim Segeln manchmal unumgänglich und begründen keinen Ersatzanspruch des Unterzeichnenden.

5.

Der Teilnehmer ist sich bewußt, dass er kein Reisegast auf einem "Kreuzfahrtschiff", sondern aktives Crewmitglied auf einer Segelyacht ist und sich verpflichtet, alle notwendigen Arbeiten, die vom Schiffsführer angewiesen werden, nach seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten auszuführen, sich an der Backschaft zu beteiligen und die Yacht innen und außen sauber zu halten.

6.

Eine Haftung des Veranstalters oder Vermittlers für die Durchführung der Hin- und Rückreise des Teilnehmers zum Abfahrtsort bzw. vom Ankunftsort des Segeltörns ist ausgeschlossen. Hin- und Rückreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

7.

Folgende Kosten sind nicht im Törnpreis eingeschlossen: Verpflegung, Liegeplatzgebühren während des Törns, Treibstoffkosten, Gaspauschale und Reinigungskosten. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Yacht innen und außen sauber zu halten und im gereinigten Zustand an die folgende Crew zu übergeben.

8.

Die Segelyachten sind kasko- und haftpflichtversichert. Grob fahrlässige und mutwillige Zerstörungen sind vom Verursacher zu ersetzen.

9.

Der Veranstalter haftet nicht für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen von Törnteilnehmern. Es empfiehlt sich, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

10.

Die Haftung des Veranstalters ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf die dreifache Höhe des Törnpreises beschränkt, es sei denn, der Schaden ist durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters herbeigeführt. Sie ist ebenfalls auf diese Höhe beschränkt, wenn für einen Schaden der Veranstalter allein wegen Verschulden eines Leistungsträgers einzustehen hat.

11.

Der Veranstalter haftet nicht für Törnabbruch oder Beeinträchtigung des Törns, wenn diese durch schlechte Wetterbedingungen, Höhere Gewalt wie Revolution, Streik, politische Unruhen oder durch Eingriffe von Hoher Hand wie Beschlagnahme etc. hervorgerufen wird.

12.

Kann die Segelyacht nicht termingerecht zum geplanten Törnbeginn bereitgestellt werden, so hat der Teilnehmer das Recht, nach 48 Stunden den Vertrag zu kündigen und den bereits bezahlten Törnpreis zurückzuverlangen. Die 48-Stunden-Frist rechnet ab 18.00 Uhr des ersten Törntages, der gleichzeitig Ankunftstag ist. Bei einer Überliegezeit von bis zu 48 Stunden verursacht durch Unfall, Ausfall oder Beschädigung einer wesentlichen Bordeinrichtung entstehen keine Ersatzansprüche der Törnteilnehmer.
Eine weitere Überliegezeit räumt dem Teilnehmer das Recht auf anteilige Rückerstattung des gezahlten Törnpreises ein. Fallen insgesamt mehr als 48 Stunden Törn durch Beschädigung etc. aus, so besteht Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Der Veranstalter kann ggf. eine Ersatzyacht stellen.

13.

Der Teilnahme-Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der Segelreisen Hering, Inh. Uwe Schubert begründet keinen Ersatzanspruch bei Ausfall einer Bordeinrichtung der Yacht, wenn:
a) der Ausfall der Bordeinrichtung die Sicherheit nicht wesentlich beeinträchtigt und den weiteren Törnverlauf nicht entscheidend verändert (wie z.B. wesentliche Abkürzung der geplanten Route oder Abbruch des Segeltörns) und/oder
b) der Ausfall der Bordeinrichtung nur eine Beschränkung der Bequemlichkeit der Teilnehmer bedeutet bzw. eine vertretbare Kursänderung zur Ersatzteil-Beschaffung verursacht.

14.

Der Veranstalter behält sich vor, einen Segeltörn - bei voller Rückerstattung des gezahlten Törnpreises - aus Sicherheitsgründen zu stornieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl von drei Teilnehmern nicht zustande kommt oder sich durch Stornierungen nicht ergibt.

15.

Sämtliche Beanstandungen müssen bis spätestens einen Monat nach dem vorgesehenen Ende der Reise dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt werden.

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