AGBs SIM Limitada
1.
Veranstalter der in der ONLINE Anmeldung beschriebenen Segelreise, ist die Fa. SIM Expeditions Ltd, Ricardo Maragano 168, Puerto Williams - Cape Horn 6200000, Chile. Die Segelreisen Hering, Inh. Uwe Schubert sind nur der Vermittler dieser Segelreise.
Mit der Bestätigung dieser ONLINE-Anmeldung kommt zwischen dem Anmeldenden und dem Veranstalter ein Vertrag zustande, der unten näher beschrieben ist.
2.
Die Teilnahme an einem Segeltörn ist nur nach vorheriger Bezahlung des gesamten Törnpreises möglich. Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von 30%, Mindestens jedoch 600,- € zu leisten. Spätestens sechs Wochen vor Törnbeginn ist die Restsumme fällig.
3.
Tritt ein Teilnehmer von dem Törn zurück, so muss dem Veranstalter oder dem Vermittler sofort Mitteilung gemacht werden. Stellt der Teilnehmer eine Ersatzperson, so werden alle bis dahin geleisteten Zahlungen - abzüglich einer Verwaltungskostenpauschale i. H. v. 50,- € und abzüglich eventuell darüber hinaus entstandener Kosten - zurückerstattet, sobald die Ersatzperson den vollen Törnpreis bezahlt hat. Der Veranstalter hat das Recht, eine Ersatzperson abzulehnen, wenn diese den Erfordernissen einer Teilnahme nicht genügt.
Wird keine Ersatzperson gefunden, ist der Teilnehmer weiterhin zur Leistung verpflichtet. Tritt der Teilnehmer trotzdem vom Vertrag zurück, so gelten folgende Stornogebühren:
Stornierung bis 90 Tage vor Törnbeginn: pauschal 600,- €
Stornierung bis 60 Tage vor Törnbeginn: 50 % der Törngebühr
Stornierung bis 30 Tage vor Törnbeginn: 80 % der Törngebühr
Stornierung kürzer als 30 Tage vor Törnbeginn: 100 % der Törngebühr
Der angesetzte Bordkassenanteil ist vom Stornierenden nicht zu zahlen.
Der Veranstalter räumt allen Teilnehmern im Fall eines Stornos ein, den tatsächlichen Stornoschaden nachzuweisen.
4.
Die ausgedruckten Törnrouten werden eingehalten, soweit das Wetter und die Belastbarkeit der Crew dies erlauben. Törnrouten-Abweichungen bedingt durch Flaute, Sturm oder die Nicht-Belastbarkeit der Crew begründen keinen Ersatzanspruch, da solche Einflüsse auf Segeltörns unvermeidbar sind. Kann die geplante Törnroute nicht eingehalten werden, setzt der Veranstalter bzw. der Schiffsführer die neue oder weitere Törnroute fest. Der Veranstalter wird sich nach Massgabe aller gegebenen Möglichkeiten dafür einsetzen, das der Endhafen des Törns erreicht wird.
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass er kein Törngast, sondern auf einer Segelyacht Crewmitglied ist. Seine aktive Teilnahme im Rahmen seiner Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Durchführung des Segeltörns wird erwartet.
5.
Bei einem Segeltörn können sich Abfahrtszeit und Ankunftszeit ändern, wenn auf dem vorherigen Segeltören widrige Wetterverhältnisse oder andere unvorhersehbare Ereingisse zu einer Verzögerung geführt haben. Der Törn selbst kann sich durch solche Vorgänge auch so verlängern, dass der Ankunftstag sich verzögert. Derartige Verzögerungen aufgrund von Wetterverhältnissen oder aufgrund anderer unvorhersehbarer Ereignisse sind bei Segeltörns manchmal unvermeidlich und begründen keinen Ersatzanspruch des Teilnehmers, es sei denn, es liegt ein nachweisbares Verschulden des Veranstalters vor.
Mit seiner Buchung erkennt der Teilnehmer an, dass ihm bewusst ist, dass trotz aller Sicherheitsmassnahmen des Veranstalters ein Segeltörn der Natur der Sache nach ein Restrisiko für Leib und Leben beinhaltet.
6.
Eine Haftung des Veranstalters oder Vermittlers für die Durchführung der Hin- und Rückreise des Teilnehmers zum Abfahrtsort bzw. vom Ankunftsort des Segeltörns ist ausgeschlossen. Hin- und Rückreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
7.
Folgende Kosten sind im Törnpreis eingeschlossen: Verpflegung an Bord, Liegeplatzgebühren während des Törns, Treibstoffkosten und Reinigungskosten. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Yacht während des Törns innen und außen sauber zu halten.
8.
Die Segelyacht ist kasko- und haftpflichtversichert. Grob fahrlässige bzw. mutwillige Zerstörungen sind vom Verursacher zu ersetzen.
9.
Der Veranstalter bzw. der Vermittler haften nicht für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen von Törnteilnehmern. Es empfiehlt sich, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
10.
Die Haftung des Veranstalters ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt, es sei denn, der Schaden ist durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters herbeigeführt. Sie ist ebenfalls auf diese Höhe beschränkt, wenn für einen Schaden der Veranstalter allein wegen Verschulden eines Leistungsträgers einzustehen hat.
11.
Der Veranstalter haftet nicht für Törnabbruch oder Beeinträchtigung des Törns, wenn diese durch schlechte Wetterbedingungen, Höhere Gewalt wie Revolution, Streik, politische Unruhen oder durch Eingriffe von Hoher Hand wie Beschlagnahme etc. hervorgerufen wird.
12.
Kann die Segelyacht nicht termingerecht zum geplanten Törnbeginn bereitgestellt werden, so hat der Teilnehmer das Recht, nach 36 Stunden (bei einwöchigen Segeltörns) bzw. 48 Stunden (bei zwei oder merhwöchigen Segeltörns) den Vertrag zu kündigen und den bereits bezahlten Törnpreis zurückzuverlangen. Die 36/48-Stunden-Frist rechnet ab 18.00 Uhr des ersten Törntages, der gleichzeitig Ankunftstag ist. Bei einer Überliegezeit von bis zu 36 Stunden bei einwöchigen Törns bzw. 48 Stunden bei zwei- bzw. mehrwöchigen Törns, verursacht durch Unfall, Ausfall oder Beschädigung einer wesentlichen Bordeinrichtung, entstehen keine Ersatzansprüche der Törnteilnehmer.
Eine weitere Überliegezeit räumt dem Teilnehmer das Recht auf anteilige Rückerstattung des gezahlten Törnpreises ein. Fallen insgesamt mehr als 48 Stunden bei einem einwöchigen Törn bzw. 72 Stunden bei einem zwei- oder mehrwöchigen Törn durch Beschädigung etc. aus, so besteht Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
Der Veranstalter kann ggf. eine Ersatzyacht stellen.
13.
Der Veranstalter behält sich vor, einen Segeltörn - bei voller Rückerstattung des gezahlten Törnpreises - bis zehn Tage vor Törnbeginn zu stornieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl von drei Teilnehmern nicht zustande kommt oder sich durch Stornierungen ergibt. Weiterhin kann der Veranstalter einen Segeltörn bis Törnbeginn stornieren, wenn diese Mindestteilnehmerzahl sich wegen kurzfristiger Stornierungen in der Frist zwischen zehn Tagen und Törnbeginn ergibt. Die Wahrscheinlichkeit eines Törn-Stornos durch den Veranstalter aus diesem Grund liegt nach jahrelangen Erfahrungen unter 2%.
14.
Sämtliche Beanstandungen müssen bis spätestens einen Monat nach dem vorgesehenen Ende des Törns dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt werden.