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01.06.2024 - 08.06.2024
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Urlaubstörn, Ostsee
01.06.2024 - 10.06.2024
Urlaubstörn rund Fünen I
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01.06.2024 - 07.06.2024
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Ostsee, Meilentörn, Urlaubstörn
08.06.2024 - 15.06.2024
Urlaubs- und Meilentörn
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Paß - Visum - Finanzen - Versicherung

Normalerweise reicht ein Personalausweis für das Reisen in europäischen Ländern aus. Für die Einreise in die baltischen Staaten wie z.B. Estland, Lettland, Litauen, Polen, und auch in der Karibik ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens noch sechs Monate gültig ist! Ein Visum wird nicht benötigt.
Zoll- und Devisenbestimmungen, Landesgesetze und regionale Vorschriften sind einzuhalten. Bei Nichtbeachtung haftet der Betroffene, nicht der Veranstalter!


Mittlerweile ist die Kartenzahlung in fast allen europäischen Ländern das bevorzugte Zahlungsmittel.
In den Skandinavischen Ländern wird kaum noch Bargeld angenommen.
In der Karibik werden die meisten Kreditkarten akzeptiert bzw. in den zu Europa gehörenden Inseln auch EC Karten. Auf den übrigen Inseln wie z. B. St. Lucia oder den Grenadines bezahlt man am besten mit US Dollar bzw. EC-Dollar.

Unsere Empfehlung deshalb:

  • Bargeld - nur ein wenig, um für die Anreise und die ersten ein, zwei Tage gerüstet zu sein
  • EC-Karte - eine gute Wahl, um am Bankautomaten Geld abzuheben
  • Kreditkarte - wird zum Bezahlen fast überall akzeptiert, auch mit ihr kann man Bargeld erhalten.


Wenn Ihr Segeltörn in ein Land führt, in dem der Euro nicht das Zahlungsmittel ist (z.B. alle skandinavischen Länder!), sollten Sie ein wenig Kleingeld in der landesüblichen Währung dabei haben.
Empfehlenswert ist - bei Törns, die ins Ausland führen - der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Bei einer bestehenden privaten Krankenversicherung ist die krankheitsbedingte Behandlung im Ausland evtl. enthalten. Bitte überprüfen Sie dies und nehmen Sie auf jeden Fall einen Nachweis über bestehende Versicherungen mit auf die Reise.
Der Veranstalter haftet nicht für während des Törns abhanden gekommene Gegenstände, Wertsachen oder Bargeld. Sie sollten für solche Fälle eine Reisegepäckversicherung abschließen.
Eine Reiserücktrittsversicherung tritt für die Stornokosten im dem Fall ein, dass Sie aus bestimmten Gründen verhindert sind, den gebuchten Segeltörn anzutreten.

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