AGBs Hering
1.
Veranstalter der in der ONLINE Anmeldung beschriebenen Segelreise, ist die Fa. Segelreisen Hering, Inh. Uwe Schubert, Steglitzer Damm 96A, 12269 Berlin.
Mit der Bestätigung dieser ONLINE-Anmeldung kommt zwischen dem Anmeldenden und dem Veranstalter ein Vertrag zustande, der unten näher beschrieben ist.
2.
Die Teilnahme an einem Segeltörn ist nur nach vorheriger Bezahlung des gesamten Törnpreises möglich. Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von mindestens 150,-- (einhundertfünfzig Euro) zu leisten, bei zweiwöchigen Törns 300,-- (dreihundert Euro) fällig. Vier Wochen vor Törnbeginn wird die Restsumme fällig.
3.
Tritt ein Teilnehmer von dem Törn zurück, so muss der Segelreisen Hering, Inh. Uwe Schubert, sofort Mitteilung gemacht werden. Gelingt es dem Teilnehmer eine Ersatzperson zu finden, so werden alle bis dahin geleisteten Zahlungen - abzüglich einer Verwaltungskostenpauschale von 25,-- und darüber hinaus entstandene Kosten - zurückerstattet, sobald die Ersatzperson den vollen Reisepreis bezahlt hat.Die Segelreisen Hering, Inh. Uwe Schubert, hat das Recht, eine Ersatzperson abzulehnen, wenn sie zu der Überzeugung gelangt, dass diese zur Teilnahme an dem Törn nicht geeignet ist.
Wird keine Ersatzperson gefunden, ist der Teilnehmer weiterhin zur Leistung verpflichtet. Tritt der Teilnehmer trotzdem vom Vertrag zurück, so gelten folgende Stornogebühren:
Stornierung bis 50 Tage vor Abreise: 30 % der Törngebühr
Stornierung bis 30 Tage vor Abreise: 50 % der Törngebühr
Stornierung ab 29 Tage vor Abreise: 100 % der Törngebühr
4.
Die ausgedruckten Törnrouten sind nicht verbindlich und werden nur eingehalten, soweit das Wetter (Flaute, Sturm etc.), die Umstände vor Ort (z.B. überfüllte Häfen) und die Belastbarkeit bzw. die Fähigkeiten der Crew dies erlauben. Ein Abweichung von den Törnrouten, begründet keinen Schadensersatzanspruch, da dieses auf Segelreisen manchmal unvermeidbar ist. Törnverkürzungen begründen ebenfalls keinen Ersatzanspruch, da diese Einflüsse auf Segelreisen unvermeidbar sind. Kann die geplante Törnroute nicht eingehalten werden, setzt der Schiffsführer die neue Törnroute fest, was u.U. auch zu einem abweichenden Törnziel führen kann.
Durch Flaute oder Sturm kann sich der Törn auch so verlängern, dass der Ankunftstag sich verzögert. Derartige Verzögerungen sind beim Segeln manchmal unumgänglich und begründen keinen Ersatzanspruch des Unterzeichnenden.
5.
Der Teilnehmer ist sich bewußt, dass er kein Reisegast auf einem "Kreuzfahrtschiff", sondern aktives Crewmitglied auf einer Segelyacht ist und sich verpflichtet, alle notwendigen Arbeiten, die vom Schiffsführer angewiesen werden, nach seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten auszuführen, sich an der Backschaft zu beteiligen und die Yacht innen und außen sauber zu halten.
6.
Eine Haftung des Veranstalters oder Vermittlers für die Durchführung der Hin- und Rückreise des Teilnehmers zum Abfahrtsort bzw. vom Ankunftsort des Segeltörns ist ausgeschlossen. Hin- und Rückreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
7.
Folgende Kosten sind nicht im Törnpreis eingeschlossen: Verpflegung, Liegeplatzgebühren während des Törns, Treibstoffkosten, Gaspauschale und Reinigungskosten. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Yacht innen und außen sauber zu halten und im gereinigten Zustand an die folgende Crew zu übergeben.
8.
Die Segelyachten sind kasko- und haftpflichtversichert. Grob fahrlässige und mutwillige Zerstörungen sind vom Verursacher zu ersetzen.
9.
Der Veranstalter haftet nicht für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen von Törnteilnehmern. Es empfiehlt sich, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
10.
Die Haftung des Veranstalters ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf die dreifache Höhe des Törnpreises beschränkt, es sei denn, der Schaden ist durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters herbeigeführt. Sie ist ebenfalls auf diese Höhe beschränkt, wenn für einen Schaden der Veranstalter allein wegen Verschulden eines Leistungsträgers einzustehen hat.
11.
Der Veranstalter haftet nicht für Törnabbruch oder Beeinträchtigung des Törns, wenn diese durch schlechte Wetterbedingungen, Höhere Gewalt wie Revolution, Streik, politische Unruhen oder durch Eingriffe von Hoher Hand wie Beschlagnahme etc. hervorgerufen wird.
12.
Kann die Segelyacht nicht termingerecht zum geplanten Törnbeginn bereitgestellt werden, so hat der Teilnehmer das Recht, nach 48 Stunden den Vertrag zu kündigen und den bereits bezahlten Törnpreis zurückzuverlangen. Die 48-Stunden-Frist rechnet ab 18.00 Uhr des ersten Törntages, der gleichzeitig Ankunftstag ist. Bei einer Überliegezeit von bis zu 48 Stunden verursacht durch Unfall, Ausfall oder Beschädigung einer wesentlichen Bordeinrichtung entstehen keine Ersatzansprüche der Törnteilnehmer.
Eine weitere Überliegezeit räumt dem Teilnehmer das Recht auf anteilige Rückerstattung des gezahlten Törnpreises ein. Fallen insgesamt mehr als 48 Stunden Törn durch Beschädigung etc. aus, so besteht Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Der Veranstalter kann ggf. eine Ersatzyacht stellen.
13.
Der Teilnahme-Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der Segelreisen Hering, Inh. Uwe Schubert begründet keinen Ersatzanspruch bei Ausfall einer Bordeinrichtung der Yacht, wenn:
a) der Ausfall der Bordeinrichtung die Sicherheit nicht wesentlich beeinträchtigt und den weiteren Törnverlauf nicht entscheidend verändert (wie z.B. wesentliche Abkürzung der geplanten Route oder Abbruch des Segeltörns) und/oder
b) der Ausfall der Bordeinrichtung nur eine Beschränkung der Bequemlichkeit der Teilnehmer bedeutet bzw. eine vertretbare Kursänderung zur Ersatzteil-Beschaffung verursacht.
14.
Der Veranstalter behält sich vor, einen Segeltörn - bei voller Rückerstattung des gezahlten Törnpreises - aus Sicherheitsgründen zu stornieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl von drei Teilnehmern nicht zustande kommt oder sich durch Stornierungen nicht ergibt.
15.
Sämtliche Beanstandungen müssen bis spätestens einen Monat nach dem vorgesehenen Ende der Reise dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt werden.
AGBs SIM Limitada
1.
Veranstalter der in der ONLINE Anmeldung beschriebenen Segelreise, ist die Fa. SIM Expeditions Ltd, Ricardo Maragano 168, Puerto Williams - Cape Horn 6200000, Chile. Die Segelreisen Hering, Inh. Uwe Schubert sind nur der Vermittler dieser Segelreise.
Mit der Bestätigung dieser ONLINE-Anmeldung kommt zwischen dem Anmeldenden und dem Veranstalter ein Vertrag zustande, der unten näher beschrieben ist.
2.
Die Teilnahme an einem Segeltörn ist nur nach vorheriger Bezahlung des gesamten Törnpreises möglich. Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von 30%, Mindestens jedoch 600,- € zu leisten. Spätestens sechs Wochen vor Törnbeginn ist die Restsumme fällig.
3.
Tritt ein Teilnehmer von dem Törn zurück, so muss dem Veranstalter oder dem Vermittler sofort Mitteilung gemacht werden. Stellt der Teilnehmer eine Ersatzperson, so werden alle bis dahin geleisteten Zahlungen - abzüglich einer Verwaltungskostenpauschale i. H. v. 50,- € und abzüglich eventuell darüber hinaus entstandener Kosten - zurückerstattet, sobald die Ersatzperson den vollen Törnpreis bezahlt hat. Der Veranstalter hat das Recht, eine Ersatzperson abzulehnen, wenn diese den Erfordernissen einer Teilnahme nicht genügt.
Wird keine Ersatzperson gefunden, ist der Teilnehmer weiterhin zur Leistung verpflichtet. Tritt der Teilnehmer trotzdem vom Vertrag zurück, so gelten folgende Stornogebühren:
Stornierung bis 90 Tage vor Törnbeginn: pauschal 600,- €
Stornierung bis 60 Tage vor Törnbeginn: 50 % der Törngebühr
Stornierung bis 30 Tage vor Törnbeginn: 80 % der Törngebühr
Stornierung kürzer als 30 Tage vor Törnbeginn: 100 % der Törngebühr
Der angesetzte Bordkassenanteil ist vom Stornierenden nicht zu zahlen.
Der Veranstalter räumt allen Teilnehmern im Fall eines Stornos ein, den tatsächlichen Stornoschaden nachzuweisen.
4.
Die ausgedruckten Törnrouten werden eingehalten, soweit das Wetter und die Belastbarkeit der Crew dies erlauben. Törnrouten-Abweichungen bedingt durch Flaute, Sturm oder die Nicht-Belastbarkeit der Crew begründen keinen Ersatzanspruch, da solche Einflüsse auf Segeltörns unvermeidbar sind. Kann die geplante Törnroute nicht eingehalten werden, setzt der Veranstalter bzw. der Schiffsführer die neue oder weitere Törnroute fest. Der Veranstalter wird sich nach Massgabe aller gegebenen Möglichkeiten dafür einsetzen, das der Endhafen des Törns erreicht wird.
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass er kein Törngast, sondern auf einer Segelyacht Crewmitglied ist. Seine aktive Teilnahme im Rahmen seiner Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Durchführung des Segeltörns wird erwartet.
5.
Bei einem Segeltörn können sich Abfahrtszeit und Ankunftszeit ändern, wenn auf dem vorherigen Segeltören widrige Wetterverhältnisse oder andere unvorhersehbare Ereingisse zu einer Verzögerung geführt haben. Der Törn selbst kann sich durch solche Vorgänge auch so verlängern, dass der Ankunftstag sich verzögert. Derartige Verzögerungen aufgrund von Wetterverhältnissen oder aufgrund anderer unvorhersehbarer Ereignisse sind bei Segeltörns manchmal unvermeidlich und begründen keinen Ersatzanspruch des Teilnehmers, es sei denn, es liegt ein nachweisbares Verschulden des Veranstalters vor.
Mit seiner Buchung erkennt der Teilnehmer an, dass ihm bewusst ist, dass trotz aller Sicherheitsmassnahmen des Veranstalters ein Segeltörn der Natur der Sache nach ein Restrisiko für Leib und Leben beinhaltet.
6.
Eine Haftung des Veranstalters oder Vermittlers für die Durchführung der Hin- und Rückreise des Teilnehmers zum Abfahrtsort bzw. vom Ankunftsort des Segeltörns ist ausgeschlossen. Hin- und Rückreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
7.
Folgende Kosten sind im Törnpreis eingeschlossen: Verpflegung an Bord, Liegeplatzgebühren während des Törns, Treibstoffkosten und Reinigungskosten. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Yacht während des Törns innen und außen sauber zu halten.
8.
Die Segelyacht ist kasko- und haftpflichtversichert. Grob fahrlässige bzw. mutwillige Zerstörungen sind vom Verursacher zu ersetzen.
9.
Der Veranstalter bzw. der Vermittler haften nicht für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen von Törnteilnehmern. Es empfiehlt sich, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
10.
Die Haftung des Veranstalters ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt, es sei denn, der Schaden ist durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters herbeigeführt. Sie ist ebenfalls auf diese Höhe beschränkt, wenn für einen Schaden der Veranstalter allein wegen Verschulden eines Leistungsträgers einzustehen hat.
11.
Der Veranstalter haftet nicht für Törnabbruch oder Beeinträchtigung des Törns, wenn diese durch schlechte Wetterbedingungen, Höhere Gewalt wie Revolution, Streik, politische Unruhen oder durch Eingriffe von Hoher Hand wie Beschlagnahme etc. hervorgerufen wird.
12.
Kann die Segelyacht nicht termingerecht zum geplanten Törnbeginn bereitgestellt werden, so hat der Teilnehmer das Recht, nach 36 Stunden (bei einwöchigen Segeltörns) bzw. 48 Stunden (bei zwei oder merhwöchigen Segeltörns) den Vertrag zu kündigen und den bereits bezahlten Törnpreis zurückzuverlangen. Die 36/48-Stunden-Frist rechnet ab 18.00 Uhr des ersten Törntages, der gleichzeitig Ankunftstag ist. Bei einer Überliegezeit von bis zu 36 Stunden bei einwöchigen Törns bzw. 48 Stunden bei zwei- bzw. mehrwöchigen Törns, verursacht durch Unfall, Ausfall oder Beschädigung einer wesentlichen Bordeinrichtung, entstehen keine Ersatzansprüche der Törnteilnehmer.
Eine weitere Überliegezeit räumt dem Teilnehmer das Recht auf anteilige Rückerstattung des gezahlten Törnpreises ein. Fallen insgesamt mehr als 48 Stunden bei einem einwöchigen Törn bzw. 72 Stunden bei einem zwei- oder mehrwöchigen Törn durch Beschädigung etc. aus, so besteht Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
Der Veranstalter kann ggf. eine Ersatzyacht stellen.
13.
Der Veranstalter behält sich vor, einen Segeltörn - bei voller Rückerstattung des gezahlten Törnpreises - bis zehn Tage vor Törnbeginn zu stornieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl von drei Teilnehmern nicht zustande kommt oder sich durch Stornierungen ergibt. Weiterhin kann der Veranstalter einen Segeltörn bis Törnbeginn stornieren, wenn diese Mindestteilnehmerzahl sich wegen kurzfristiger Stornierungen in der Frist zwischen zehn Tagen und Törnbeginn ergibt. Die Wahrscheinlichkeit eines Törn-Stornos durch den Veranstalter aus diesem Grund liegt nach jahrelangen Erfahrungen unter 2%.
14.
Sämtliche Beanstandungen müssen bis spätestens einen Monat nach dem vorgesehenen Ende des Törns dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt werden.
Datenschutzerklärung
1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Diese Datenschutz-Information gilt für die Datenverarbeitung durch:
Verantwortlicher: Segelreisen Segelschule Hering, Inh. Uwe Schubert (im Folgenden: Segelschule Hering), Steglitzer Damm 96A, 12169 Berlin, Deutschland, Telefon: +49 30 861 07 01
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- zu weiteren administrativen Zwecken.
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse folgt aus oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung. In keinem Fall verwenden wir die erhobenen Daten zu dem Zweck, Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen.
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Dieses betrifft insbesondere die Weitergabe von Daten an den Prüfungsausschuss Berlin für die amtlichen Wassersportführerscheine, die Prüfungsausschüsse des Deutschen Segler-Verbandes e.V. (DSV), des Verbandes Deutscher Sportbootschulen e.V. (VDS) und des Verbandes Deutscher Wassersportschulen e.V. (VDWS), sofern es zur Prüfungsanmeldung und Ausstellung Ihres Wassersportführerschein notwendig ist.
4. Cookies
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5. Analyse-Tools
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Die jeweiligen Datenverarbeitungszwecke und Datenkategorien sind aus den entsprechenden Tracking-Tools zu entnehmen.
i) Google Analytics
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Wir nutzen Google Analytics weiterhin dazu, Daten aus Double-Click-Cookies und auch AdWords zu statistischen Zwecken auszuwerten. Sollten Sie dies nicht wünschen, können Sie dies über den Anzeigenvorgaben-Manager (www.google.com/settings/ads/onweb/) deaktivieren.
ii) Google Adwords Conversion Tracking
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Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten der Webseite des Adwords-Kunden und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können Google und der Kunde erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde.
Jeder Adwords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Cookies können somit nicht über die Webseiten von Adwords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für Adwords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Adwords-Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.
Wenn Sie nicht an dem Tracking-Verfahren teilnehmen möchten, können Sie auch das hierfür erforderliche Setzen eines Cookies ablehnen – etwa per Browser-Einstellung, die das automatische Setzen von Cookies generell deaktiviert. Sie können Cookies für Conversion-Tracking auch deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain „www.googleadservices.com“ blockiert werden. Googles Datenschutzbelehrung zum Conversion-Tracking finden Sie hier (https://services.google.com/sitestats/de.html).
6. Social Media Plug-ins
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7. Betroffenenrechte
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8. Widerspruchsrecht
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